Verbraucherinsolvenz, Schuldnerberatung

Zu meiner Angebotspalette gehört schwerpunktmäßig auch die Schuldnerberatung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Ich habe fast 3 Jahre lang bis September 2009 als Berater bei einer behördlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle gearbeitet. Die Restschuldbefreiung ist nicht immer, aber fast immer das richtige Ziel, um aus den Schulden herauszukommen. Ich habe Schuldner erlebt, die sich schämten. Dazu besteht kein Grund, jeder kann in Zwangslagen geraten, und nur selten ist klar, wer an was genau „schuld“ war.

 

Sie durchlaufen bei mir 5 Stationen:

 

Station 1: Wir klären, ob Sie möglicherweise so wenig verdienen, dass nicht einmal eine Erstberatung für Sie bezahlbar ist. Eine erste einführende 30-minütige Beratung kostet bei mir in der Regel 50 Euro (für Nicht-Verbraucher: 60 Euro), und für Personen, die ausschließlich Sozialleistungen empfangen, 25 Euro. In diesem Fall nenne ich Ihnen behördlich anerkannte und von der Stadt Hamburg geförderte Schuldnerberatungsstellen, die für Sie die außergerichtliche Korrespondenz ohne Entgelt erledigen (nicht aber den Insolvenzantrag). 

 

 

Station 2: Falls Sie bei mir bleiben wollen und eine erste Beratung hinter sich haben, gehen wir alle Ihre relevanten Unterlagen (Kreditverträge, Mahnungen, Gerichtsbescheide, sonstige Zahlungsaufforderungen usw.) durch. Dies und alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate, aus denen sich möglicherweise vergessene Schulden ergeben können, sollten Sie zum ersten Termin mitbringen. Ab diesem Tag dürfen Sie keine neuen Schulden mehr machen, wenn ich mit Ihnen zusammen arbeiten soll.

 

Station 3: Ich schreibe für Sie alle Gläubiger an und bitte um eine Aufstellung ihrer Forderungen. Dazu sind diese gesetzlich verpflichtet.

 

Station 4: Nach 3 bis 6 Wochen (soviel Zeit muss den Gläubigern unter Umständen für deren Forderungsaufstellungen zugestanden werden) unterbreite ich allen Gläubigern ein Vergleichsangebot mit einem Schuldenbereinigungsplan zur Regulierung Ihrer Schulden. Dem Angebot wird eine geschwärzte Kopie Ihres Einkommensnachweises beigefügt. Mindestens, sonst ist es kein ordentliches Vergleichsangebot, muss der Teil des Einkommens/der sonstigen regelmäßigen Geldleistung  angeboten werden, der pfändbar ist.

 

Station 5: Sagt auch nur ein Gläubiger „Nein“ zu dem Angebot, bereite ich mit Ihnen den Insolvenzantrag vor, indem ich das Formular in Ihrem Beisein ausfülle und Sie es dann unterschreiben. Hier ist unbedingte Ehrlichkeit wichtig. Schon das „Vergessen“ eines Gläubigers kann dazu führen, dass alles umsonst war. Der Insolvenzantrag geht innerhalb der nächsten Tage zur Post.  Wenn kein Zustimmungsersetzungsverfahren in Betracht kommt (was das ist erkläre ich Ihnen lieber im Termin) bekommen Sie bald Post vom Gericht. Sobald die Insolvenz eröffnet und ein Insolvenzverwalter (bei Verbrauchern: "Treuhänder" genannt) bestellt ist, endet meine Tätigkeit  für Sie. Drei Jahre später sind sie - wenn Sie sich "wohlverhalten" haben, schuldenfrei, müssen allerdings noch die Kosten des gerichtlichen bestellten Treuhänders und die Gerichtskosten bezahlen, wenn sie diese – was in der Regel keinem gelingt – nicht schon vorher bezahlt haben.

 

Obwohl die ersten Wochen des eröffneten Insolvenzverfahrens anstrengend sind Sie müssen erst einmal mit einem Widerruf sämtlicher Konto-Abbuchungsermächtigungen durch den Treuhänder rechnen empfehle ich diesen Weg fast immer.

 

Ich bekomme als Vergütung in der Regel 400 Euro plus Umsatzsteuer, die je nach bevorstehendem Arbeitsschritt in Etappen vorschussweise zu bezahlen sind, also 476,00 Euro brutto. Der Betrag gilt für eine Gläubigeranzahl von 10 Gläubigern und weniger. Sind es mehr, erhöht sich die Vergütung für jede angefangene Gruppe von 5 Gläubigern um weitere 50 Euro plus Umsatzsteuer. Was Extra-Leistungen sind, die in den o. g. Arbeitsschritten nicht enthalten sind, und nach Zeitaufwand oder vorher vereinbarter Pauschale zu vergüten sind, sage ich Ihnen vorher und deutlich, und was bei mir eine "Zusatzleistung" ist, wird Sie auch nicht überraschen. Bei mir ist es also nicht so wie bei bestimmten Möbelunternehmen, die „Festpreise“  für den Umzug vereinbaren, sich aber die gesonderte Abrechnung von Überschreitungen der geschätzten Zeit ("Demontageaufwand") vorbehalten.

 

Beispielsweise gehören auf Ihren ausdrücklichen und von mir zu bestätigenden Wunsch Ihrerseits hin erfolgte gesonderte einzelne Kontaktaufnahmen zu Gläubigern dazu oder Erinnerungen daran, dass Sie mir bestimmte Informationen geben wollten. Persönliche Telefonate mit Gläubigern lohnen sich nach meiner Erfahrung allenfalls bei einer geringen Gläubigerzahl und erst im Anschluss an - höflich im Ton, aber klar in der Sache - vorbereitenden Schriftverkehr. Es kann sonst sogar unter Umständen unseriös wirken. Außerdem können Gläubiger neidisch werden, wenn sie argwöhnen, der Rechtsanwalt schanze sich wie ein gleichsam privilegierter Gläubiger das Geld (intensive Betreung mit zahlreichen Telefonaten mit Gläubigern kostet nach allgemeiner Auffassung nun einmal Geld) zu, was er als "Normal"-Gläubiger nicht bekommt. Dass er irrt, nützt Ihnen nichts: Sie haben möglicherweise einen "Feind" mehr.